Die Kirche soll ein Ort der Geborgenheit und der Sicherheit sein: Bei Veranstaltungen, in Gruppen und Kreisen, in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Bildungs- und Beratungsarbeit sollen sich Menschen darauf verlassen können, dass ihnen nichts Arges geschieht. Oliver Nitsch ist seit 1. Januar 2020 Präventionsbeauftragter des Kirchenkreises. Ihm obliegt es in besonderer Weise, sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch vorzubeugen und Kirchengemeinden und Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft für die Einhaltung des Präventionsgesetzes fit zu machen.

„Wir wollen unsere Angebote auf sichere Beine stellen“, sagt der 34-Jährige. Und wer meint, dass bei Kirchens sexuelle Übergriffe nicht vorkommen, der irrt sich. „Wo eine helle Seite ist, gibt es auch eine dunkle“, gibt Nitsch zu bedenken. Ihm liegt viel daran, das Thema in die Mitte der Gesellschaft zu bearbeiten und eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens zu schaffen. Grundlage seiner Arbeit ist das Präventionsgesetz der Nordkirche aus dem Jahr 2018. Demnach sind alle kirchlichen Träger verpflichtet, „dafür Sorge zu tragen, dass Meldungen über Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet und die notwendigen Maßnahmen veranlasst werden, um die Gewalt zu beenden, die betroffenen Personen zu schützen und weitere Vorfälle zu verhindern (Intervention)“. Jede Kirchengemeinde und jede kirchliche Einrichtung muss mit Unterstützung des Präventionsbeauftragten eine Risikoanalyse und Schutzkonzept vorlegen.

Im Hintergrund steht der Missbrauchsskandal in der evangelischen Kirchengemeinde Ahrensburg, der im Jahr 2010 bekannt wurde. Ein Pastor hatte sich über Jahre an Kindern und Jugendlichen vergangen, die Taten waren bekannt und wurden innerkirchlich vertuscht. „Mit diesem Präventionsgesetz wird das übergeordnete Ziel des Zehn-Punkte-Plans der Nordkirche zum Grundsatz unserer Arbeit: eine Kultur der grenzachtenden Kommunikation, der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind“, sagte damals Bischöfin Kirsten Fehrs vor der Landessynode. Entscheidend sei, sowohl die nachhaltige Präventionsarbeit in der Nordkirche zu gewährleisten, als auch Hinweisen auf sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in sachgerechter Weise nachzugehen.“

Innerhalb der Nordkirche gibt es nunmehr eine Meldepflicht. Wer etwas weiß, hört oder bemerkt hat, ist verpflichtet, das mitzuteilen. Eine Meldebeauftragte oder ein Meldebeauftragter, der oder die nicht identisch mit dem Präventionsbeauftragten ist, nimmt den Hinweis entgegen und verweist auf weitere Beratungsangebote. Auch eine anonyme Meldung ist möglich, aber dem Tatbestand wird in jedem Fall nachgegangen. Nach einer Plausibilitätsprüfung findet sich ein Beratungsstab zusammen, der über das weitere Vorgehen entscheidet.

Für Oliver Nitsch als Diplompädagoge, Sexualpädagoge und systemischer Berater ist diese Arbeit eine Herzensangelegenheit. „Welche strukturellen Gegebenheiten unterstützen sexuellen Missbrauch?“, das ist eine Leitfrage bei der Risikoeinschätzung von Arbeitsfeldern. Dazu gehören „closed shops“, geschlossene Systeme mit starken Abhängigkeiten und hohem Loyalitätsdruck, fehlende Schutz-Konzepte und Intransparenz in der Arbeitsorganisation. Auch eine unzureichende Trennung von Beruf und Privatheit kann Raum für Übergriffe schaffen. Sexualisierte Gewalt ist immer auch ein Missbrauch von Macht und Vertrauen.

Oliver Nitsch führt Schulungen für Mitarbeitende durch und begleitet Kirchengemeinderäte und alle kirchlichen Träger bei ihren Aufgaben, die aus dem Präventionsgesetz folgen. Darüber hinaus ist ihm wichtig, Kinder gegen Missbrauch stark zu machen. In der modernen Präventionsarbeit lernen sie, dass ihr Körper ihnen selbst gehört und dass sie das Recht haben, Nein zu sagen. Sie lernen, dass es gute und schlechte Geheimnisse gibt und dass sie Täter nicht schützen müssen, sondern sich gegen Übergriffe zur Wehr setzen dürfen.

Oliver Nitsch ist über das Kinderschutz-Zentrum Westküste unter der Telefon-Nummer: 04841 9056911 oder 0151 22267022 zu erreichen.

Text und Foto: Inke Raabe

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